Vorstand



    Ralf Maroch

    1. Vorsitzender
    Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemäß § 26 BGB. Jeder hat Alleinvertretungsrecht.
    Der 1. Vorsitzender übt das Hausrecht aus.
    Er beruft und leitet die Mitgliederversammlung und Sitzungen des Vorstandes. Er kann dem Vorstand eine „Geschäftsordnung“ geben. Er hat die jährliche Festlegung der Schätzrichtlinien zu veranlassen. Ihm obliegt die Aufstellung des Haushaltsplanes für das lfd. Geschäftsjahr und die Vorplanung der Investitionen. Er hat die ihm obliegenden Aufgaben persönlich wahrzunehmen.

    Olaf Mitze

    2. Vorsitzender
    Der 2. Vorsitzende ist Stellvertreter des 1. Vorsitzenden.

    Er vertritt, ebenso wie der 1. Vorsitzende den Verein nach innen und außen. Er übt neben dem 1. Vorsitzenden auch das Hausrecht aus. Dem 2. Vorsitzenden können im Rahmen einer Geschäftsordnung besondere Aufgaben zugewiesen werden.

    Edeltraud Rödel

    1. Kassierer:in
    Der 1. Kassierer:in ist für die Kassenführung und Verwaltung der Vereinsfinanzen zuständig.

    Er/Sie überwacht das Inkasso von Beitrag und Pacht. Er besorgt die Tilgung von Verbindlichkeiten. Der Jahresabschluss der Kassengeschäfte erfolgt durch ihn. Bei dem Kontoführenden Geldinstitut ist er in Verbindung mit dem 1.oder 2. Vorsitzenden zeichnungsberechtigt. Er ist dem 1. und 2. Vorsitzenden auskunfts- und nachweispflichtig.

    Rita Hertenstein

    2. Kassierer:in
    Der/Die 2. Kassierer:in ist Stellvertreter/Stellvertretende des 1. Kassierers.

    Regina Lohrke

    Schriftführer
    Die Schriftführerin übernimmt die ihr im Rahmen einer Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben.

    Sie führt über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen Protokoll und beurkundet die gefassten Beschlüsse. Von ihr werden die Mitgliederunterlagen geführt bzw. berichtigt. Gemeinsam mit dem/der Kassierer/in vervollständigt er/sie die Inventarunterlagen und Verzeichnisse.
    Ihm/ihr obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach den Weisungen des Vorstandes.

    Beisitzer



    Rolf Schnabel

    1. Beisitzer
    Die Beisitzer haben innerhalb des Vorstandes eine beratende Funktion.

    Sie leiten den Arbeitseinsatz oder die Gemeinschaftsarbeiten nach den Weisungen des Vorstandes.
    Über die Durchführung und die Teilnehmer führen sie Nachweise.
    Sie sind für die Wartung der Pumpenanlage und der Wasserversorgung verantwortlich und führen das durch den Regierungspräsidenten vorgeschriebene Wasserbuch. Weiterhin werden sie zur Unterstützung des Vorstandes eingesetzt.

    Hans Zall

    2. Beisitzer
    Die Beisitzer haben innerhalb des Vorstandes eine beratende Funktion.

    Sie leiten den Arbeitseinsatz oder die Gemeinschaftsarbeiten nach den Weisungen des Vorstandes.
    Über die Durchführung und die Teilnehmer führen sie Nachweise.
    Sie sind für die Wartung der Pumpenanlage und der Wasserversorgung verantwortlich und führen das durch den Regierungspräsidenten vorgeschriebene Wasserbuch. Weiterhin werden sie zur Unterstützung des Vorstandes eingesetzt.

    Thomas Fischer

    3. Beisitzer
    Unterstützung des Vorstandes

    Bauausschuss



    Mladen Bogdanov

    Bauausschuss
    Der Bauausschuss kann durch den Vorstand im Bedarfsfall erweitert werden. Er bestimmt einen Sprecher.
    Der Ausschuss hat „anzeigebedürftige Bauvorhaben“ innerhalb der Kleingartenanlage auf ihre Zulässigkeit zu prüfen und zu überwachen.
    Dies hat auch bei An- und Umbau von Gartenhütten oder sonstigen Bauvorhaben zu erfolgen.
    Der Ausschuss berät den Vorstand bei der Gartengestaltung. Er richtet sich nach den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung und dem Bundeskleingartengesetz.

    Unabhängige Schätzkommission

    Die Aufgaben unserer unabhängigen Schätzkommission  (Autor: Dieter Ullrich)

     

    Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) vom 1. April 1983 bzw. allen folgenden Nivellierungen dieses Gesetzes steht den abgebenden Pächterinnen/Pächtern bei Kündigung der Pachtverhältnisse eine Entschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung wird beim KGV Hattersheim durch eine Schätzkommission ermittelt, die nach den Richtlinien dieses Gesetzes arbeitet. Gemäß Vorstandsbeschluss darf ein Garten nicht höher als 5.000  € bewertet werden. Damit soll vermieden werden, daß ein Kleingarten zum Spekulationsobjekt wird.

     

    Die Schätzkommission besteht lt. Satzung des KGV aus fünf Mitgliedern des Vereins. Diese bestimmt einen Sprecher - dies ist seit 2023 Rainer Winkler. Dieter Ullrich musste diesen Posten leider aus zeitlichen Gründen abgeben.

     

    Ist eine Parzelle schriftlich gekündigt und der Vorstand im Besitz der Schlüssel zum Grundstück und der Laube, so wird ein Termin für die Schätzung festgelegt. Das abgebende Mitglied kann wählen, ob es am Termin der Wertermittlung teilnehmen möchte oder nicht.

     

    Eine Bestandsaufnahme über Schäden und wertlosen Teilen auf der Parzelle geht der Wertermittlung voraus. Die Errechnung der Einzelwerte und die Festlegung des Gesamtwertes erfolgt durch die bewertenden Personen alleinverantwortlich. Der festgestellte Wert für den Garten ist für das abgebende Mitglied und den Vorstand verbindlich (Lt. gültiger Satzung).

     

    Bewertet werden natürlich die Laube, die eigentlich immer den größten Wertanteil hat, obwohl nach dem BKleinG nur einfache Bauweise gewertet wird. Weiterhin erhält das Mitglied Geld für Aufwuchs wie Bäume, Sträucher und Hecken soweit sie zur kleingärtnerischen Nutzung gehören. Aber auch Zäune, Wasserversorgung, Biotope, Solaranlagen und Steinwege werden bewertet. Hecken als Sichtschutz dürfen die Höhe von1,8 Meter nicht überschreiten. Alte und kranke Bäume, Sträucher und Dinge die nicht in den Garten gehören muss das abgebende Mitglied entfernen.

     

    Sind die abgebenden Kleingärtner dazu nicht in der Lage, werden die in der Wertermittlung aufgeführten Arbeiten vom Verein durchgeführt. Die Kosten trägt das abgebende Mitglied. Alle beweglichen und zum Teil auch fest verankerte Güter die sich auf der Parzelle befinden werden nicht bewertet.

     

    In diesem Punkt verständigen sich meistens Abgebender und Neupächter privat. Die Kündigungen finden in der Regel im Frühjahr und zum Ende des Gartenjahres am 31. Oktober statt. Pro Saison (Jahr) kommen so 10 bis 15 Gärten zusammen (2016 waren es 17 Wechsel).

     

    Die Wertermittlung wird dem 1. Vorsitzenden übergeben, der dann die Gärten auf Basis der Bewerberliste die der Vorstand führt, zum ermittelten Preis neu verpachtet.



    Rainer Winkler

    Erweiterter Vorstand (Sprecher)

    Bruno Hambuch

    Erweiterter Vorstand

    Claudia Geske

    Erweiterter Vorstand
    ( Anwärterin )

    Dieter Ullrich

    Erweiterter Vorstand