Befahren der Anlage mit dem Auto

     

    Das Befahren der Gartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist nur

    mit vorheriger Genehmigung des Vorstands erlaubt.

    Eine Einfahrt ohne Genehmigung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn die Tore geöffnet sind.

     

    Erlaubte Fahrzeiten (nur mit Genehmigung):

    Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr

    Samstag: 08:00 – 15:00 Uhr

    Sonntag: Kein Befahren erlaubt

     

    Der Vorstand

    Befahren der Gartenanlage

    Das Befahren der Gartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist nur

    mit vorheriger Genehmigung des Vorstands erlaubt.

    Eine Einfahrt ohne Genehmigung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn die Tore geöffnet sind.

    Erlaubte Fahrzeiten (nur mit Genehmigung):

    Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr

    Samstag: 08:00 – 15:00 Uhr

    Sonntag: Kein Befahren erlaubt

    Der Vorstand

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