Befahren der Anlage mit dem Auto
Das Befahren der Gartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist nur
mit vorheriger Genehmigung des Vorstands erlaubt.
Eine Einfahrt ohne Genehmigung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn die Tore geöffnet sind.
Erlaubte Fahrzeiten (nur mit Genehmigung):
Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 15:00 Uhr
Sonntag: Kein Befahren erlaubt
Der Vorstand
Befahren der Gartenanlage
Das Befahren der Gartenanlage mit Kraftfahrzeugen ist nur
mit vorheriger Genehmigung des Vorstands erlaubt.
Eine Einfahrt ohne Genehmigung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn die Tore geöffnet sind.
Erlaubte Fahrzeiten (nur mit Genehmigung):
Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 15:00 Uhr
Sonntag: Kein Befahren erlaubt
Der Vorstand
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